[Presseaussendung AMSEL 13. März 2007]
Zu: ‚Fischers drei Akte’ von Johannes Kübeck, Kl.Ztg., am 13.3.07.
Graz, am 13. März 2007
Kübecks Vorwurf der mindestens teilweisen Entwertung eines Gerichtshofurteils durch BP Fischers Befürwortung der „Erbschaftssteuer als nach sozialpolitischen Erwägungen wichtigen Steuer“ ist so vollkommen aus der Luft gegriffen, dass es schon voreingenommen wirkt; und dann auch noch der Ortstafelvergleich! Der VfGH jedenfalls bestätigte nicht nur die Erbschaftssteuer an sich, sondern sogar auch die unterschiedliche Bewertung von Grund und Boden gegenüber anderen Vermögenswerten. Nur die aktuelle, zu(!) unterschiedliche Bewertung widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.
Eine Erbschaftssteuer, die auch die richtig Wohlhabenden trifft - bei ordentlichen, unbürokratischen Freigrenzen für Unter- und teilweise Mittelschicht - wäre die Erbschaftssteuer in der Tat eine nach sozialpolitischen Erwägungen wichtige Steuer - und zwar für ganz Österreich, und für das ist „unser“ Herr PB Fischer auch zuständig.
Die ÖVP gibt mit der plötzlichen Behauptung, Erbschaftssteuer träfe sowieso nur Klein- und Mittelschicht, übrigens nur zu, was sie in anderen Zusammenhängen beharrlich leugnet: Dass „die Reichen“ nicht nur nicht mehr, sondern weniger Steuern zahlen – auch bei der Erbschaftssteuer … und morgen ist wieder von den „Eliten als Melkkühen der Nation“ die Rede, und wieder wird keinEr lachen …
Unser Steuersystem geht uns alle an!
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