werte ultraelastIOnnen,

um crossposting zu vermeiden + neelix-nerven zu schoenen: dieses mein mail vom karfreitag hiermit extra an ultraelastisch.

 

wodt gruesst aus graz - momentan nicht gerade langweilig ...

 

----- Original Message -----

From: wodt <mailto:wodt_@web.de>

To: POST@II1.bmwa.gv.at

Cc: Erwin.Buchinger@bmsg.gv.at ; herbert.tumpel@akwien.at ; Alfred.Gusenbauer@spoe.at ; helmut pichler <mailto:helmut.pichler@607.ams.or.at>  ; karl snobe <mailto:karl.snobe@600.ams.or.at>  ; dieter.kordik@600.ams.or.at ; rudolf.hundstorfer@oegb.or.at ; herbert buchgraber <mailto:herbert.buchgraber@600.ams.or.at>  ; journal.panorama@orf.at ; Horst Barwinek <mailto:Horst.Barwinek@akstmk.at>

Sent: Friday, April 06, 2007 2:22 PM

Subject: Re: [ue] die Unschuldsvermutung ? ! ZUSATZ ZU: BMWA, Roland Sauer

 

[ergeht auch an ultraelastisch: *** Info-Netzwerk für prekarisierte BürgerInnen. *** ergeht auch an BM buchinger, der in graz vor kurzem den grundsatz: "wer von der gemeinschaft etwas bekomme, von dem koenne gemeinschaft gegenleistung verlangen" als rechtfertigung nahm fuer ZWANG: gewohnt: bei annahme "zumutbarer" arbeitsplatz und ams-masznahme, und kuenftig auch bei "gemeinnuetzigen" arbeiten!(?)]

 

An das BMWA

Graz, am 6.4.2007

An den Bundesminister und

Mag.iur. Roland Sauer

 

werter magister Sauer,

sie schreiben in ihrer antwort an kollegen Franz Brandstetter u.a.:

"Zu diesem Zweck ist vom Berater gemeinsam mit dem Kunden eine Niederschrift aufzunehmen und von beiden zu unterfertigen. Ergeben sich aus den Angaben des Arbeitslosen und jenen des potentiellen Dienstgebers wesentliche inhaltliche Differenzen, ist vom Betrieb eine ergänzende Stellungnahme einzuholen."

"Der Kunde hat dazu die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme aus seiner Sicht"

 

ich kann nur wiederholen, was ich schon an anderer stelle deponierte (siehe bitte attachment):

 

da dies von ihnen behauptete vorgehen - zumindest in meinem fall (sicherlich bedauerlicher einzelfall) - bis zum "Urteil" in 2. Instanz nicht so war, stellt sich die frage: WAS DANN?

 

mein fall ist (dank mir, ak-stmk, glueck + zufall) beim VwGH  und ich nun warte seit 2 jahren auf auszahlung der mir unrechtmaeszig entzogenen leistung.

die dafuer verantwortlichen andererseits haben ihr gehalt ununterbrochen bezogen und nichts zu befuerchten.

ich bekomme am nicht abzusehenden ende bestensfalls, was mir von anfang an zu stand.

 

da stehen gewinner und verlierer von vornherein fest.

das ams hat dann einen (sicherlich bedauerlichen) einzel(!)fall verloren, der aber keineswegs blindlings auf andere faelle uebertragbar ist; und alles kann weiter seinen moeglichst reibungslosen, gewohnten lauf nehmen - im zweifel: gegen den angeklagten, bei schlechtem betragen: extrabehandlung;

 

und wer fuehlt sich eigentlich zustaendig fuer (notwendige) aenderungen bei laufender ams-praxis und uns bereffende gesetze?

warum wird dabei die vertretung der interessen arbeitsloser menschen durch betroffenen-initiativen nicht einbezogen?

 

keinewegs alles bestens!

meint mag.iur. wolfgang schmidt

 

p.s.: fuer eine selbstvertretung erwerbsarbeitsloser, fuer eine beendigung der diskriminierungen, auch jene der 'sozial schwach[gemacht]en':

mehr -gleichberechtigte- beteiligung der betroffenen!!